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Bebauungsplan für den Ortskern Worfeldens

GLB-Antrag nach §18 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Büttelborn:

 

Erstellung eines Bebauungsplans für den alten Ortskern Worfelden und zwecks Sicherung Anordnung einer Veränderungssperre für den alten Ortskern des Ortsteils Worfelden

 

Prüfung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Büttelborn

 

Antrag eines einseitigen Parkverbots im Straßenzug Unterdorf und Oberdorf im Ortsteil Worfelden

 

Verfasserin: Sabrina Bausch (HFA)

 

Beratungsfolge:

19.05.2021 – Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss (BPV)

01.06.2021 – Haupt- und Finanzausschuss (HFA)

09.06.2021 – Gemeindevertretung

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt einen Bebauungsplan für den alten Ortskern Worfelden zu erstellen. Zur Sicherung dieses Vorhabens sollte eine Veränderungssperre für den alten Ortskern Worfelden verhängt werden, ein Entwurf einer entsprechenden Satzung ist beigefügt. In diesem Zusammenhang sollte auch die Änderung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Büttelborn überprüft werden. Aufgrund der aktuellen Bebauung wird deshalb ein einseitiges Parkverbot im o.g. Straßenzug beantragt.

 

Begründung:

Aufgrund der Tatsache, dass vermehrt Objektgesellschaften alten Baubestand aufkaufen, der sich durch eine erhöhte Quadratmeterzahl von mehr als 1.000 m² auszeichnet, ist eine Veränderungssperre zu verhängen, damit zukünftig für den alten Ortskern Worfelden ein Bebauungsplan erstellt werden kann.

 

Generell soll damit ein Schutz und die Erhaltung der ortsprägenden Gebäude und Ensemble erwirkt werden. Dabei steht die Verhinderung von Großbauprojekten im Fokus, die im Widerspruch zum Leitbild des Ortes Worfelden stehen. Vielmehr soll in alte Strukturen investiert werden, um den Charme des Ortsteils zu erhalten. Ein weiterer positiver Nebeneffekt wäre die Verhinderung von Ressourcenverschwendung. Gerade die älteren Bauwerke, die vor mehr als 100 Jahre gebaut wurden, bestehen aus Natursteinen, mit denen heutzutage nicht mehr gebaut werden kann, da diese vergriffen sind. Dies unterstreicht die gut vorhandene Bausubstanz im Ortskern. Weiterhin trägt dieser Schutz damit auch der Nachhaltigkeit bei, die auch bundesweit im Fokus steht und damit auf kommunaler Ebene ebenfalls angestrebt werden sollte. Beigefügt wird ein Entwurf über die „Satzung über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Ortsteils Worfelden“.

 

Gerade auch in dieser Hinsicht ist es wichtig, dass, soweit Neubauten entstehen, die Stellplatzsatzung der Gemeinde Büttelborn angepasst wird. Heutzutage hat eine durchschnittliche Familie, bestehend aus 2 Erwachsenen und 2 Kindern, mindestens 2 Pkw, ggf. sogar 3 Pkw, sobald das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Dies führt zu massiven verkehrstechnischen Problemen, da gerade der alte Ortskern für diese Anzahl an Kraftfahrzeugen nicht ausgelegt ist. Dabei darf der ÖPNV nicht außer Betracht gelassen werden. Eine Entschärfung der Situation sollte daher im Interesse der Gemeinde Büttelborn sein.

 

Die aktuelle Situation in Worfelden durch die Neubauten im Unterdorf 3, 4 und 17 sowie in der Borngasse 8 werden zu einem massiven Anstieg an neuen Bürgern und damit auch an Kraftfahrzeugen führen. Im alten Ortskern ist die angespannte Situation deutlich zu spüren und die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich eine klare Regelung hinsichtlich der Parksituation. Um der Eskalationen bezüglich der Parksituation vorzubeugen, sollte ein einseitiges Parkverbot im Straßenzug Unterdorf und Oberdorf ausgesprochen werden.

 

Antrag im Original als pdf-Datei: 210418_Antrag_GLB_Bebauungsplan.pdf (glb-im-web.de)

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Kommentare: 1
  • #1

    Rian Fight (Dienstag, 21 März 2023 15:22)

    Die Veränderungssperre kommt zu spät - Immobilienklötze von Bauträgern oder "Großfamilien" wurden in den letzten Jahren schon zu viele gebaut.
    Es geht auch weiter - Kinder von alteingesessenen, die nun nicht mehr da sind, legen z. T. NUL Wert auf einen alten Ortskern, wollen ohnehin wegziehen und haben nur den schnöden Mammon im Sinn.